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Häufige Fragen zur DKV Zahnzusatzversicherung Kündigung

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Wie kann ich meine DKV Zahnzusatzversicherung kündigen?

Die Kündigung Ihrer DKV Zahnzusatzversicherung ist bequem und schnell über unsere Plattform http://kuendigungsschreiben.co möglich.

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Bis wann muss ich die Kündigung einreichen?

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Welche Unterlagen muss ich zur Kündigung einreichen?

Für die Kündigung mit uns benötigen Sie lediglich Ihren Versicherungsvertrag und ein gültiges Ausweisdokument.

Wie kann ich meine DKV Zahnzusatzversicherung online kündigen?

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Alle Infos zur DKV Zahnzusatzversicherung Kündigung

So kündigen Sie DKV Zahnzusatzversicherung

Wenn Sie eine DKV Zahnzusatzversicherung haben, dann können Sie auf unterschiedliche Weise eine Kündigung vornehmen. In diesem Artikel werden zunächst die verschiedenen Möglichkeiten erläutert, danach folgt eine Anleitung zum richtigen Vorgehen.

Es gibt grundsätzlich zwei verschiedene Wege, um eine DKV Zahnzusatzversicherung zu kündigen: Entweder man nutzt das Kündigungsformular der DKV oder man kündigt per Einschreiben oder Fax. Letzteres empfehlen wir Ihnen jedoch nicht, da bei einer Kündigung per Post oder Fax kein Kündigungsnachweis vorliegt. Deshalb raten wir Ihnen dringend, das Kündigungsformular der DKV zu nutzen.

Auf der Webseite der DKV finden Sie zu jeder Zahnzusatzversicherung ein spezielles Kündigungsformular. Dieses können Sie einfach herunterladen und ausdrucken. Sobald das Formular ausgefüllt ist, muss es lediglich noch mit einem aktuellen Datum versehen und unterschrieben und an die DKV verschickt werden.

Auch wenn Sie das Kündigungsformular verwenden, müssen Sie den Kündigungsnachweis haben. Andernfalls steht Ihnen kein rechtlicher Anspruch gegen die DKV zu, falls etwas schief läuft. Aus diesem Grund ist es empfehlenswert, das Kündigungsformular per Einschreiben an die DKV zu schicken, denn dadurch erhalten Sie eine Sendungsnummer, unter der Sie das Kündigungsschreiben nachverfolgen können.

Mit dem Einschreiben erhalten Sie zudem immer eine Empfangsbestätigung, mit der Sie bei eventuellen Streitigkeiten nachweisen können, dass Sie die Kündigung rechtzeitig an die DKV geschickt haben. Am besten legen Sie zusätzlich zur Empfangsbestätigung Kopien des Kündigungsschreibens und der Versandliste bei.

Neben dem Einschreiben bietet die DKV auch die Möglichkeit, die Kündigung per Fax zu versenden. Allerdings sollten Sie bei einer solchen Kündigung bedenken, dass sich die Kündigung mangels Sendungsnummer nur schwer nachweisen lässt. Falls Streitigkeiten entstehen, können Sie Ihre Kündigung nicht mehr nachverfolgen und es gibt keinen Beleg für die Sendung.

Auch wenn die Kündigung mündlich erfolgt, sollten Sie bei Kündigungen trotzdem einen schriftlichen Nachweis haben. Wenn Sie die Kündigung telefonisch vornehmen, sollte die Kundendienstmitarbeiter Ihnen eine Bestätigung per Post zusenden.

Insgesamt gilt: Prüfen Sie zunächst, ob Sie das Kündigungsformular der DKV herunterladen und ausdrucken können. Füllen Sie es aus und senden Sie es an die DKV. Wenn Sie eine Kündigung per Post oder Fax versenden, ist es wichtig, dass Sie immer die Sendungsnummer und eine Empfangsbestätigung haben. Nur so können Sie später beweisen, dass Sie die Kündigung rechtzeitig ausgeführt haben.