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Häufige Fragen zur REWAG Kündigung

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Wie kann ich als Kunde bei REWAG kündigen?

Das Kündigungsschreiben muss per Post oder Fax an REWAG gesendet werden.

Bis wann muss die Kündigung fristgerecht eingereicht werden?

Die Kündigung sollte spätestens vier Wochen vor Ablauf des Vertrages eingehen, um rechtzeitig zu sein.

Wird meine Kündigung bestätigt?

Ja, REWAG bestätigt die Kündigung, sobald sie bearbeitet wurde.

Kann ich auch telefonisch kündigen?

Nein, eine Kündigung muss schriftlich erfolgen. Sie können jedoch telefonisch Auskunft über den Status Ihrer Kündigung erhalten.

Wie kann ich online kündigen?

Die Kündigung ist durch uns, also http://kuendigungsschreiben.co, bequem online möglich.

Alle Infos zur REWAG Kündigung

So kündigen Sie REWAG

Die REWAG ist ein örtlicher Energieversorger, der Strom und Erdgas in Franken und Oberbayern liefert. Seit 1926 ist die REWAG im Bereich der Strom- und Gasversorgung tätig und bietet Ihnen eine Reihe von Tarifen und Serviceleistungen.

Allerdings kann es vorkommen, dass die Kunden möglicherweise ihren Vertrag mit der REWAG kündigen möchten. In diesem Artikel wollen wir uns damit befassen, wie die Kündigung bei der REWAG erfolgen kann.

Erstens können die Kunden eine Kündigung schriftlich einreichen. Sie können hierzu entweder ein Kündigungsformular herunterladen oder einen handschriftlichen Brief verfassen. Um sicherzustellen, dass die Kündigung rechtzeitig bei der REWAG eingeht, sollten Kunden das Einschreiben-Rückschein-Verfahren nutzen.

Zweitens können Kunden auch eine Kündigung per E-Mail an die REWAG senden. Da aber keine E-Mail mit Quittung bestätigt werden kann, empfiehlt die REWAG, dass sie den Versand der E-Mail auf postalischem Wege bestätigen lassen.

Drittens können die Kunden auch telefonisch eine Kündigung vornehmen. Hierbei sollte man daran denken, dass die Kündigung dann nur gültig ist, wenn sie bestätigt wurde. Es wird daher empfohlen, dass die Kunden eine Bestätigung der Kündigung per E-Mail oder per Post anfordern.

Für alle Kündigungen gelten in jedem Fall die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen zur Kündigung und die AGB der REWAG müssen beachtet werden. Es ist daher ratsam, rechtzeitig und schriftlich zu kündigen, um Unstimmigkeiten und Verzögerungen beim Übergang zu einem neuen Anbieter zu vermeiden.

Es ist wichtig, dass Kunden daran denken, dass die Kündigungsfrist für eine Kündigung abhängig von der Art des Vertrags ist und dass häufig die fristgerechte Kündigung von besonderer Bedeutung ist. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass die Kunden die Kündigungsfristen einhalten, um keine unnötigen Kosten zu verursachen.

Abschließend möchten wir den Kunden noch einmal daran erinnern, dass die Kündigung bei der REWAG unbedingt schriftlich erfolgen muss, um rechtsverbindlich zu sein. Es wird auch empfohlen, eine Kopie der Kündigung aufzubewahren, um Unstimmigkeiten vorzubeugen und Fälschungen zu verhindern.