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Häufige Fragen zur GEW Baden-Württemberg Kündigung

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Wie lässt sich ein GEW Baden-Württemberg Vertrag kündigen?

Der GEW Baden-Württemberg Vertrag lässt sich durch ein schriftliches Kündigungsschreiben kündigen.

Muss eine Kündigungserklärung beim GEW Baden-Württemberg eingereicht werden?

Ja, die Kündigungserklärung muss beim GEW Baden-Württemberg eingereicht werden.

Welche Kündigungsfrist muss beobachtet werden?

Die Kündigungsfrist muss gemäß den Vertragsbedingungen des GEW Baden-Württemberg eingehalten werden.

Kann ich meine Kündigung per E-Mail einreichen?

Nein, eine Kündigung muss schriftlich erfolgen und an das GEW Baden-Württemberg gesendet werden.

Wie kann man online kündigen?

Es ist möglich, die Kündigung bequem online über http://kuendigungsschreiben.co einzureichen.

Alle Infos zur GEW Baden-Württemberg Kündigung

So kündigen Sie GEW Baden-Württemberg

Am 20. Januar 2021 hat das Land Baden-Württemberg das Gesetz für die Einführung eines Kündigungsschutzes (GEW) beschlossen. Mit dem GEW wird sichergestellt, dass ArbeitnehmerInnen vor willkürlichen Kündigungen oder Kündigungen aus betriebsbedingten Gründen geschützt werden. Das Gesetz ist konsequent und bietet einen verlässlichen Schutz für Beschäftigte, damit sie nicht mehr ohne Grund und schutzlos gekündigt werden können.

Mit dem GEW Baden-Württemberg werden Unternehmen dazu verpflichtet, bei Kündigungen von Mitarbeitern bestimmte Kündigungsgründe angeben zu müssen. Im Falle einer Kündigung aus betriebsbedingten Gründen müssen Unternehmen den Arbeitsplatz des Beschäftigten innerhalb der Firma oder einer anderen Firma suchen oder ihm/ihr eine angemessene Abfindung zahlen. Bei Kündigungen aus anderen Gründen als betriebsbedingt muss das Unternehmen ein angebrachtes Verfahren einhalten. Dieses beinhaltet in der Regel, dass der Arbeitnehmer eine schriftliche Begründung erhält und Gelegenheit hat, sich dagegen zu verteidigen, bevor die Kündigung wirksam wird.

Das GEW bietet Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wirkliche Sicherheit, denn es schützt sie vor willkürlichen oder aus betriebsbedingten Gründen erfolgenden Kündigungen. Es schafft zudem mehr Rechtssicherheit für Unternehmen, da es klare Richtlinien zur Kündigung von Mitarbeitern gibt.

Auch wenn das GEW Baden-Württemberg Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einige Vorteile bringt, hat es auch Nachteile. Da es Unternehmen kostengünstiger ist, Mitarbeiter zu entlassen, als sie bei sich zu behalten und ihnen eine Abfindung zu zahlen, kann es zu einer zunehmenden Entlassungswelle kommen. Zudem wird es für Unternehmen schwieriger, neue Mitarbeiter einzustellen, da sie nun Kündigungsgrund und Kündigungsverfahren angeben und einhalten müssen.

Insgesamt bietet das GEW Baden-Württemberg einen angemessenen Schutz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor willkürlichen Kündigungen und betriebsbedingten Kündigungen. Es gibt Unternehmen aber auch ein gewisses Maß an Sicherheit, indem es ihnen klare Richtlinien für den Umgang mit Mitarbeitern liefert.