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Alle Infos zur Zeitschrift Kündigungsschreiben Kündgung

So kündigen Sie Zeitschrift Kündigungsschreiben

Das Abonnement einer Zeitschrift basiert auf einem Vertrag zwischen dem jeweiligen Verlag und dem Kunden (Leser). Da der Vertrag auf einen längeren Zeitraum ausgelegt ist, spricht man in diesem Fall von einem Dauerschuldverhältnis zwischen Zeitschriften-Anbieter und Leser. In den meisten Fällen wird jedoch ein Vertrag mit einer festgelegten Vertragslaufzeit – die sich nach Ablauf meist automatisch um eine weitere Laufzeit verlängert – abgeschlossen.

So unterschiedlich das Angebot der Zeitschriftenverlage ist, so individuell können die jeweiligen Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen gestaltet sein. Um die konkreten Fristen einhalten zu können, sollte man die Allgemeinen Gesetzlichen Bestimmungen (AGB) des Vertrages genau studieren. Steht die vertraglich festgelegte Kündigungsfrist fest und wird diese eingehalten, so kann eine ordentliche Kündigung des Zeitschriften-Abonnements erfolgen. Die in schriftlicher Form erstellte und mit handschriftlicher Unterschrift versehene Kündigung kommt in der Regel ohne Angabe eines Kündigungsgrundes aus. Zu beachten ist jedoch, dass das Datum des Posteingangs beim Empfänger – in diesem Kontext der Verlag – ausschlaggebend für die Gültigkeit der Kündigung ist und nicht die Datumsangabe des Kündigungsschreibens. Um sicherzustellen, dass der Zeitschriftenverlag die Kündigung rechtzeitig erhält, sollte man die Möglichkeit eines Einschreibens mit Rückschein wahrnehmen oder ein Fax mit entsprechendem Sendebericht übermitteln. Ein sicheres Kündigen stellen auch einige Verlage via Online-Plattformen und mithilfe vorgefertigter Formulare zur Verfügung.

Im Gegensatz zu der ordentlichen – also fristgemäßen – Kündigung kommt die außerordentliche – fristlose Kündigung – nicht ohne die Angabe eines Kündigungsgrundes aus. Die konkreten Bedingungen für eine vorzeitige Beendigung des Abonnements müssen dem jeweiligen Vertrag entnommen werden.

Eine besondere Ausnahme von den vertraglich festgelegten Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten stellt das Widerrufsrecht nach § 355 des Bürgerlichen Gesetzbuchs dar. Dieses sieht vor, dass der Kunde (Leser) innerhalb einer geregelten Frist – meist umfasst diese einen Zeitraum von 14 Tagen – von seinem Vertrag ohne Angabe eines Grundes zurücktreten darf. Auch das alleinige Rücksenden der Zeitschrift innerhalb der Widerrufsfrist zählt als Vertragsrücktritt.